Kellerfenster und Lichtschächte müssen gleichwertig wie alle leicht erreichbaren Fenster gesichert werden. Es ist empfehlenswert, nicht von außen zu öffnende Kellerfenster zu vergittern oder von innen durch mindestens 3 mm starke Stahllochblenden („Mäusegitter”) zu sichern. Als Verschlusssicherung eignen sich Vorhängeschlösser oder verschraubte Bolzen.

Über Lichtschächte erreichbare Kellerfenster können entweder selbst gesichert werden oder indem die Zugänglichkeit des Lichtschachtes erschwert wird. Keller-Lichtschächte sind durch stabile, engmaschige Gitterroste zu sichern, die allerdings nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn sie z. B. mit verschweißten oder verdübelten Flacheisen geschützt sind. Besonders geeignet für die Sicherung von Lichtschächten sind Gitterrostsicherungen.

Sicherung von Kellerfenstern und Lichtschachtsicherungen können erfolgen mit:

– gesicherten Stahllochblenden

– stahlarmierten Glasbausteinen

– verankerten, stabilen Gitterrosten

– Rollstabgittern

– Spanneinrichtungen

einbruchschutz
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Kellertüren

Kellertüren liegen meist in schwer einsehbaren Bereichen von Gebäuden, was zusätzliche Sicherungen erforderlich macht. Sie lassen sich wirkungsvoll nachrüsten. Meist sind Mehrfachverriegelungen oder Querriegelschlösser empfehlenswert. Kelleraußentüren, die nicht als Eingang genutzt werden, lassen sich auch durch spezielle Querriegel für Keller schützen, die nur von innen verschlossen werden. Kellertüren mit außen liegenden Bändern sind, wie andere Eingangstüren auch, durch Hinterhaken und zusätzliche Schubriegel im oberen und unteren Drittel der Tür zu stabilisieren.

Nebeneingangstüren

Auch Nebeneingangstüren liegen oft versteckt, weswegen höherwertige Sicherungen wie Mehrfachverriegelungen und Querriegelschlösser anzubringen sind. Wichtiger Hinweis: Zertifizierte einbruchhemmende Türen sowie Flucht- und Rettungswege dürfen nicht baulich verändert werden!

Schutz des Grundstücks

Der Schutz von frei stehenden Häusern, meist Einfamilienhäuser oder Betriebe, beginnt an den Grundstücksgrenzen. Außenbeleuchtung kann mechanische Sicherungen zusätzlich unterstützen. Im Idealfall ist die Hausumgebung bzw. der Garten so angelegt, dass Einbrechern die Annäherung und der Einbruch erschwert werden. Es ist empfehlenswert, Gartentore genauso wie Haustüren in Mehrfamilien- oder Geschäftshäusern mit Gegensprechanlagen oder Videoüberwachung auszurüsten, damit sich niemand „versehentlich“ auf ein Grundstück verirren kann.

Außenbeleuchtung

Außenbeleuchtungen sind für Einbrecher abschreckend, wenn sie auf Bewegung reagieren bzw. wenn sie bei Bedarf von innen manuell geschaltet werden können. Bei längerer Abwesenheit, z. B. bei Urlaubsreisen, lässt sich die Außenbeleuchtung von Zeitschaltuhren automatisch steuern, um Anwesenheit vorzutäuschen.

Lichtquellen sollten so ausgerichtet sein, dass sie die Hausfront ausleuchten. Nach Erfahrungen der Kriminalpolizei sind Halogenscheinwerfer (mind. 500 Watt), sabotagesicher ab 3,5 m Höhe angebracht, sehr wirksam als Abschreckung.

Zaun und Gartentor

Der Schutz von Wohnhäusern beginnt prinzipiell schon an der Grundstücksgrenze. Für einen potenziellen Täter bildet der Zaun bereits ein erstes Hindernis. Zu beachten ist allerdings, dass Sichtschutzzäune oder Zäune mit nicht einsehbaren Hecken und Sträuchern Einbrechern „die Arbeit“ erleichtern können.

Bepflanzung

Falls eine komplette Umzäunung nicht möglich ist, sollten Bepflanzungen so weit zurückgeschnitten werden, dass das Grundstück einsehbar ist. Unbedingt zu beachten ist, dass Hecken oder Büsche vor Türen und Fenstern Einbrechern Sichtschutz bieten und damit die Einbruchgefahr erhöhen. Bäume, Sträucher und Ranken können zudem als Kletterhilfe den Zugang zu Türen und Fenstern in höher liegenden Stockwerken ermöglichen.

Tipps

Generell sind alle Grundstücke daraufhin zu überprüfen, ob und wie vor allem Gelegenheitseinbrechern der Zugang nicht zu leicht gemacht wird.

– Garten-, Hof- und Garagentore immer geschlossen halten

– Wenn die Garage mit dem Haus verbunden ist, Garagentor gesondert sichern

– Außenbeleuchtung für einbruchgefährdete Bereiche und Zugangswege

– Außensteckdosen von innen abschaltbar, bei Abwesenheit immer abschalten

– Möglichst keine direkte Bepflanzung in der Nähe einbruchgefährdeter Stellen

– Aufstiegshilfen wie Bäume, Gerüste, Ranken, Leitern, Mülltonnen, Gartenmöbel u. a. beseitigen

– Kein Werkzeug liegen lassen, da es als Einbruchshilfe dienen könnte

Bildmaterialien: © ABUS August Bremicker Söhne KG